»Nein zu Gummigeschossen! Unterstützung für Casti! Iñigo unvergessen!«
Hintergrund: »Soutien à Casti!« – Montpellier HSC vs. AS St. Etienne (21.09.2012, 20:45 Uhr) – eine kleine Presseschau
Um uns ein genaueres Bild rund um den Fall »Casti« in Montpellier zu machen, haben wir uns einmal die Quellenlage im Internet angeschaut. Dieses Bild wollen wir Euch im Folgenden wiedergeben, damit auch Ihr Hintergrundinfos zu unserem Transpi vom Gladbach-Spiel habt.
Laut offiziell dokumentierten Zeug_innenaussagen (1) und der vom geschädigten Florent »Casti« Castinera (22 Jahre) selbst (2) soll der Auslöser des Vorfalls ein Jugendlicher, der außerhalb des Stadions ein nicht-angezündetes Bengalo fallen gelassen habe, gewesen sein. Polizist_innen von der »Brigade Anti-Criminalité« (kurz BAC) wollen dessen Personalien feststellen, obwohl der Besitz von Bengalen außerhalb des Stadions in Frankreich nicht strafbar ist (3). Besagter Jugendlicher flüchtet aus Panik heraus in Richtung der sich vor dem Stadion befindlichen Verkaufsstände. Unter dem Einsatz ihrer Schlagstöcke wollen die Polizist_innen dort seine Personalien feststellen, jedoch erheben sich einige der dort sitzenden Montpellier-Anhänger_innen, um die Situation zu beruhigen. Casti steht zwar auf, um zu sehen, wie die Situation aussieht (4), interveniert aber nicht (3) und zieht sich im Angesicht der bedrohlichlichen Lage einige Schritte zurück (4).
Laut Castis Aussage (4) seien zwischen den Beamt_innen und den intervenierenden Fans ca. 5 bis 6 Meter Abstand gewesen, sodass zu dem Zeitpunkt keine Gefahr für die Einsatzkräfte bestanden habe. Nun sei ein Gummigeschoss (französisch: Flash-Ball) abgefeuert worden. Danach sei die Situation aufgebrachter geworden, da die Fans und Ultras Angst um die Sicherheit der Anwesenden gehabt hätten.
Ein zweites Gummigeschoss wird abgefeuert und trifft den sich zurückziehenden Casti mit voller Wucht im Auge (10). Er verliert im Zuge dessen sein Augenlicht, da er eine Fraktur der Pupille erleidet (1). Im Zuge der abgegebenen Schüsse eskaliert die Situation immer mehr, sodass die Beamt_innen der BAC durch normale Polizeieinsatzkräfte geschützt werden müssen. Seitens der Polizei kümmert sich niemand um den am Boden liegenden Casti. Stattdessen kümmern sich die Fans selber um Rettungskräfte (3).
Für die Polizei sieht die Situation anders aus, sodass wir diese an dieser Stelle der Vollständigkeit halber auch zu Worte kommen lassen. Zuerst sei von Seiten der Fans Gewalt ausgegangen und dann seien Gummigeschosse eingesetzt worden. Wie das Online-Fußball-Magazin »So Foot« berichtet, ist diese Sicht von vielen Medien ungeprüft veröffentlicht worden (3). So berichten u. A. »RMC« und »Eurosport« auf ihren Internetseiten einige Stunden nach dem Zwischenfall, dass es Auseinandersetzungen zwischen Anhänger_innen von Montpellier und St. Etienne gegeben habe. Eine Darstellung, die den öffentlichen Institutionen sehr gelegen kommt, legitimiert diese doch das Einschreiten der Polizeikräfte. Diese Auseinandersetzungen seien der Ursprung des Polizeieinsatzes gewesen (3). Auf Nachfrage von »So Foot« (3) gibt ein Ultra von St. Etienne an, dass alle Gästefans zu dem Zeitpunkt bereits im Gästeblock gewesen seien und dass es keine Auseinandersetzungen mit den Heimfans gegeben habe. Im Gegenteil, bei Bekanntwerden des Vorfalls seien alle Zaunfahnen abgenommen und die Unterstützung des Teams trotz Führung eingestellt worden. Zudem spricht die Polizei [Video von »France 3«: siehe (3), (5), (10)] davon, dass es sich bei ihrem Verhalten um legitime Selbstverteidigung gehandelt habe, da sie von rund 60 Personen mit Stühlen, Stangen und Wurfgeschossen angegriffen worden sei. Dabei seien zwei Einsatzkräfte verletzt worden. Um die Einsatzkräfte zu schützen und die Angreifer_innen auseinander zu treiben, seien u. A. Gummigeschosse eingesetzt worden.
»L’agglorieuse«, ein Journal, welches guten Zugang zu Polizeiinformationen hat (3), zweifelt die Version an, dass die Kautschukkugel Ursache für den Verlust von Castis Augenlicht sei. Es könnte auch durch die Explosion eines Böllers verloren gegangen sein, so jedenfalls wird ein Polizeibeamter zitiert (6). So ist auch im »Midi Libre« vom 13.10.2012 (7) zu lesen, dass es unsicher sei, dass der Grund für den Verlust von Castis Augenlicht ein abgefeuerter Schuss seitens der Polizei sei. Sicher sei nur, dass Polizeikräfte sehr gewalttätig haben einschreiten müssen, um bis zu 30 Menschen zu vertreiben. Diese Version wird von vielen Medien übernommen, bis ein Arzt bestätigt, dass ein Gummigeschoss das Corpus Delicti gewesen ist. Über den vermuteten Böller spricht seitdem keine_r mehr (3).
Der Verdacht, dass hier polizeiliches Fehlverhalten vertuscht werden soll, liegt durchaus nahe, gerade in Anbetracht der medialen Spekulationen, dass Castis Augenlicht vielleicht doch habe gerettet werden können. Am Samstag nach dem Spiel verkünden seine Angehörigen und Freund_innen, dass Casti 90% an Sehfähigkeit einbüßen werde. Am Sonntag geben öffentliche Instanzen und einige Medien bekannt, dass sein Auge gerettet sei [siehe (8), (3)]. Eine Version, die auch nach Wochen nicht vom Tisch ist. So hat Casti laut eigener Aussage (4) noch am 14.10.2012 im »Midi Libre« lesen können, dass er eventuell sein Augenlicht werde behalten können. Eine Aussage, die er nie getätigt hat und die nicht den Tatsachen entspricht.
Ein weiteres Indiz in Sachen Vertuschungsvorwürfen ist die Verhaftung eines gewissen Monsieur P., eines 25-jährigen Ukrainers mit Wohnort Nizza. Dieser wird zu 18 Monaten Haft, davon 12 auf Bewährung, verurteilt, da er im Zuge der oben genannten Auseinandersetzung Polizist_innen angegriffen habe. Dazu kommen Entschädigungen in Höhe von 1600 € für die Beamt_innen der BAC. Belege durch die Stadionkameras gibt es allerdings nicht. Fürs Erste ist der Angeklagte jedoch mit einer elektronischen Fußfessel noch auf »freiem Fuß«. Laut eigener Aussage sei er bislang 3x beim Fußball und sei er auf Einladung von lokalen Sprayer_innen vor Ort gewesen. Er sei erkannt worden, da er sehr auffällige Kleidung getragen habe. Nur einer der beiden geschädigten Polizisten habe bestätigen können, dass es dieser Mensch gewesen sei. P.s Anwalt besteht jedoch darauf, dass dieser geschockt aufgrund des blutenden Menschen die Polizist_innen beschimpft habe und besagter Polizist sich auch irren könne. Was auch immer Herr P. genau gemacht hat, es klingt nicht danach, als sei er ein Mensch, welcher auf der Suche nach Auseinandersetzungen mit Fußballfans vor Ort gewesen sei (5). Auch klingt es nicht danach, als sei er wegen Montpellier HSC oder dem AS St. Etienne eingeschritten. Es bestätigt eher die Version der Montpellierains, dass das polizeiliche Einschreiten überhart gewesen sei. Um dies zu vertuschen, sind wohl neben der Vortäuschung falscher Tatsachen, wie Ausschreitungen von rivalisierenden Fangruppen, und willkürliche Verhaftungen, um eben diese zu belegen, nahezu alle Mittel recht. So wurde laut Zeug_innenaussagen auch polizeilicher Druck auf die anwesenden Imbissbetreiber_innen ausgeübt, damit diese bestätigen, dass die BAC eingeschritten sei, um Ausschreitungen zwischen Anhänger_innen beider Seiten zu beenden [siehe (1), (3)]. Zudem sagen die Zeug_innen aus, dass der Polizist, welcher die Schüsse abgegeben habe, sich versteckt habe, während seine Kollegen versucht hätten, das Projektil aufzufinden. So sollte wahrscheinlich einerseits die Version des explodierenden Böllers aufrecht erhalten werden. Anderseits sollte so womöglich verhindert werden, dass die Polizeibeamt_innen einen Bericht zu diesem Einsatz hätten anfertigen müssen, welcher für jede fehlende Kugel anzufertigen ist (1).
In die gleiche Richtung gehen Berichte vom »Midi Libre« (8) und »L’agglorieuse« (9) darüber, dass es sich bei dem Jugendlichen Kevin C. (21 Jahre), welcher das Bengalo außerhalb des Stadions habe fallen lassen, um einen bekannten Stadionverbotler gehandelt habe, was aus Sicht der öffentlichen Instanzen das rabiate Einschreiten gerechtfertigt habe. Jedoch gibt auch Staatsanwalt Brice Robin mittlerweile zu, dass besagter Kevin C. kein Stadionverbot hat. Auch dies bestätigt die Version der Montpellierains, haben diese doch von Anfang an bestritten, dass dieser ein Stadionverbot habe (3).
Als sei dies noch nicht genug, ist laut Casti seine Krankenakte aus dem Krankenhaus »Guy de Chauliac« verschwunden. Sie sei von der Polizei beschlagnahmt worden, obwohl dies verboten ist. Es ist nur erlaubt, den Bericht zum Krankenhausaufenthalt zu beschlagnahmen, aber nicht die ganze Krankenakte. Ohne diese Krankenakte ist es ihm beispielsweise unmöglich, sich woanders behandeln zu lassen, was aber für ihn kein Problem darstellt, da es gute Ärzt_innen vor Ort gebe. Für ihn ist es aber ein Zeichen dafür, dass die Polizei versucht, Beweise ihrer Schuld zu vertuschen, da in der Krankenakte auch das ärztliche Attest darüber zu finden ist, dass Auslöser des Verlusts seines Augenlichts ein Gummigeschoss gewesen ist. Wie die Krankenakte hat »verschwinden« können, ist allerdings zur Zeit noch unklar. Im Krankenhaus wird von einigen jedoch auf polizeilichen Druck hingewiesen. Gegen diese Maßnahmen sind zwar Rechtswege eingeleitet worden, jedoch wird auch dies einige Zeit benötigen [siehe (2), (4)].
So ergibt sich nach der uns vorliegenden Quellenlage ein Bild von einem übertriebenen Polizeieinsatz mit Gummigeschossen, der dem weitestgehend unbeteiligten Casti ein Augelicht gekostet hat und jetzt seitens der öffentlichen Instanzen bestmöglich vertuscht werden soll. Deswegen sprechen wir mit unserem Transpi und diesem Text dem Opfer unsere moralische Unterstützung zu. »Soutien à Casti!«
Quellen:
(1) http://www.sofoot.com
(2) http://www.sofoot.com
(3) http://www.sofoot.com
(4) http://www.mediaterranee.com
(5) http://www.mediaterranee.com
(6) http://lagglorieuse.blogspot.fr
(7) http://www.midilibre.fr
(8) http://www.midilibre.fr
(9) http://lagglorieuse.blogspot.fr
(10) http://myreplay.tv
Das wird ins Auge gehen!
Erst kürzlich (am 21.09.2012) sorgte ein weiterer Zwischenfall am Rande eines französischen Fußballspiels (vgl. unseren Hintergrundbericht zum Fall »Casti«) dazu, dass eine erneute Debatte um den Einsatz von Gummigeschossen gegen die Zivilbevölkerung unerlässlich angestoßen werden sollte und im Zuge dieser die weitreichend bekannten Folgen, die ein Einsatz von Gummigeschossen mit sich bringen kann – ja scheinbar auch immer wieder mit sich bringt –, dafür sorgen sollten, dass den »nicht tödlichen« Gummigeschossen seitens der (internationalen) Politik endlich der Garaus gemacht wird.
Handelt es sich im jüngsten Fall »nur« um den Verlust des Augenlichts, so hatte der 28-jährige Iñigo Cabacas, seinerzeit Fan von Athletic Bilbao, weniger Glück, als er seinen Verletzungen erlag, die ihm anlässlich des Europa-League-Spiels Athletic Bilbao – FC Schalke 04 am 5. April diesen Jahres mit einem Gummigeschoss, das seitens der Polizeikräfte auf ihn abgefeuert wurde und ihn am Kopf traf, zugefügt wurden (1).
Und auch schon im Mai 2009 sollen drei Menschen ihr Augenlicht durch den Einsatz von Gummigeschossen im Fußball-Kontext (Siegesfeiern des FC Barcelona) verloren haben und weitere Fußballfans schwer verletzt worden sein, nachdem katalonische Polizeikräfte (»Mossos d‘Esquadra«) von dieser umstrittenen Methode der »Gefahrenabwehr« Gebrauch machten. Infolge dieses Einsatzes soll sogar der Pressechef der Lokalpolizei (»Guardia Urbana«) zu Schaden gekommen sein, allerdings wolle die »Mossos d‘Esquadra« auch weiterhin auf Gummigeschosse zur »Gefahrenabwehr« zurückgreifen (2).
Traurige Berühmtheit erlangten Gummi- bzw. Plastikgeschosse bereits im Nordirland-Konflikt und so wurden alleine in den Jahren 1971-1981 144.000 Geschosse dieser Art abgefeuert und kosteten allein in diesem Zeitraum mindestens 14 Menschen (darunter allein sieben Kinder unter 16 Jahren) das Leben (3). Bis 2005 sollen es mindestens 17 Menschen gewesen sein, die infolge der Benutzung von Gummigeschossen im nordirischen Konflikt ihr Leben lassen mussten (4). Ähnlich erschreckend soll die Bilanz in Israel sein, wo Gummigeschosse während der Intifada gegen Palästinenser_innen in den besetzten Gebieten eingesetzt worden sein sollen (5). Das berühmteste Beispiel eines Toten in dieser Region dürfte ein palästinensischer Junge sein, der wohl zufällig in die Flugbahn eines Geschosses gelaufen sein und mit neun Kautschukkugeln im Kopf verstorben sein soll (6). An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass immer auch ein »unkalkulierbares« Risiko in der Nutzung dieser Waffen-Technologie steckt und mitnichten davon ausgegangen werden kann, dass es sich bei Gummigeschossen um eine »nicht tödliche« Waffe handelt.
Schon Ostern 1983 veröffentlichte die »Alternative Liste für Demokratie und Umweltschutz« in Zusammenarbeit mit dem Landesverband Baden-Württemberg von »DIE GRÜNEN« sowie der »Grün-Alternative[n] Liste, Fachgruppe Demokratie und Recht« eine Broschüre – anlässlich der Entscheidungsfindung der baden-württembergischen Landesregierung zu Beginn des Jahres 1983 in der Frage, ob die eigene Polizei mit derartigen Waffen ausgestattet werden solle oder nicht – die über die Gefahren von Gummigeschossen informierte (7).
2006 geschah es in Ungarn, dass im Zuge einer Fidesz-Veranstaltung mindestens zwei Menschen aufgrund des Einsatzes von Gummigeschossen schwere Verletzungen davongetragen haben sollen. László Nagy verlor wohl das Augenlicht seines linken Auges, während Gabriella Apáthy schwere Verletzungen im Halsbereich zu beanstanden gehabt habe, die noch heute nachwirken würden (8).
Anlässlich der Proteste in Ägypten Ende des Jahres 2011 trieb gar ein Scharfschütze auf den Dächern Kairos sein Unwesen, um Demonstrant_innen gezielt das Augenlicht zu nehmen, indem er auf die Augen seiner Opfer zielte und Gummigeschosse abfeuerte (9).
Die bekanntesten Demokratien, in denen heutzutage noch Gummigeschosse gegen Aufständische (darunter fallen wohl auch Fußballfans) und sonstige Demonstrant_innen eingesetzt werden, dürften die USA, die Schweiz, Frankreich und auch Spanien sein (5), während in den meisten europäischen Ländern ein Verbot dahingehend besteht, diese Art von Waffe nicht gegen die eigene Zivilbevölkerung einsetzen zu dürfen (4).
In Frankreich häufen sich die Fälle des Einsatzes von »Flash-Balls«. Spätestens seit 2002, nachdem der damalige Innenminister Sarkozy auch die Gemeindepolizei mit ihnen ausstattete, während es seit Beginn der 90er Jahre bis dahin nur Spezialkommandos der französischen Polizei gestattet gewesen war, diese Waffentechnologie zu nutzen (10). Auch einen Todesfall hat Frankreich bereits jetzt zu verbuchen. So soll in Marseille ein von einem »Flash-Ball« Getroffener anschließend auch verstorben sein (11).
Die Schweiz geht sogar noch weiter, wenn sie mit einer Art »Paint-Ball«-Geschoss experimentiert, um »böse« von »guten« Demonstrant_innen abheben zu können, indem mittels Markierung per Beschuss das augenscheinliche Unterscheidungsmerkmal bewerkstelligt werden soll. Dumm nur, wenn dann ausgerechnet in der geheimen Testphase die Zentralsekretärin der Schweizer Mediengewerkschaft ungünstig getroffen wird, die eine gewisse Lobby hinter sich weiß (12). Die Organisation »Pig Brother« dokumentiert die Zwischenfälle mit Gummigeschossen, die sich in der Schweiz seit 1980 zugetragen haben, sehr anschaulich auf ihrer Seite (13).
Das letzte Todesopfer, das durch den Einsatz eines Gummigeschosses starb, ist übrigens noch gar nicht so lange begraben. Ein chinesischer Fischer, der illegal vor Südkorea fischte, fand den Tod, nachdem er von der südkoreanischen Küstenwache mit einem Gummigeschoss beschossen wurde (14).
Trotz dieser erschreckenden Erkenntnisse über die Nebenwirkungen des Einsatzes von Gummigeschossen, der falsch oder fahrlässig ausgeübt den Tod der beschossenen Menschen in Kauf nimmt, prescht immer wieder eine Person hervor, um den Einsatz von Gummigeschossen auch deutschen Polizeikräften zu gewähren, Rainer Wendt [Bundesvorsitzender der »Deutschen Polizeigewerkschaft« (DPolG)].
Spätestens seit dem 13.12.2008 (welch witziges Datum) lässt er öffentlich verlautbaren, dass die Polizeikräfte Gummigeschosse bräuchten, um eine »wirkungsvolle Distanzwaffe« zu haben. Auf die Frage hin, ob Gummigeschosse Menschen töten könnten, antwortete er der »Süddeutsche[n] Zeitung« doch glatt unverfroren, dass ein solcher Fall nicht bekannt sei (15).
Und im Juli diesen Jahres wiederholte er die Forderung, nachdem es in Folge eines Neonazi-Aufmarsches in Hamburg zu Straßenschlachten zwischen autonomen Linken und der Polizei gekommen sei, wobei es 38 verletzte Beamt_innen zu beanstanden gegeben habe (16). Die »Gewerkschaft der Polizei« (GdP) kritisierte daraufhin aber Wendts Vorstoß und sprach sich gegen die Ausstattung deutscher Polizeikräfte mit Gummigeschossen aus (17).
Es drängt sich abschließend auch die Frage auf, ob deutsche Polizeikräfte, sollte ihnen irgendwann die Benutzung von Gummigeschossen legitimiert worden sein, mit Gummigeschossen genauso inflationär herumballern werden, wie sie es mit Reizgas bereits jetzt tun. Dann wären Tote wirklich nur eine Frage der Zeit und das könnte nicht nur, sondern würde garantiert auch ins Auge gehen.
Der nächste Vorstoß seitens des Bundesvorsitzenden der DPolG in diese Richtung wird aber ganz bestimmt kommen. Das ist zwar »Rainer« Populismus, aber wenn dieser dazu gereichen sollte, die Forderung umsetzen zu können, wird er wohl gerne praktiziert. Spätestens dann, wenn es wieder ins »Wendt«-Land gehen wird. »Wetten, dass…?«
Quellen:
(1) http://www.stadionwelt-fans.de
(2) http://de.wikipedia.org
(3) http://www.nadir.org
(4) http://de.wikipedia.org
(5) http://www.publikative.org
(6) http://www.heise.de
(7) http://www.nadir.org
(8) http://hungarianvoice.wordpress.com
(9) http://www.nzz.ch
(10) http://www.heise.de
(11) http://www.taz.de
(12) http://jungle-world.com
(13) http://www.ssi-media.com
(14) http://www.spiegel.de
(15) http://www.sueddeutsche.de
(16) http://www.welt.de
(17) http://www.taz.de